Vor knapp drei Jahren wurde die Rechtsordnung von Floorball Deutschland neu gefasst. Dies ging mit der Bildung eines eigenständigen und unabhängigen Sportgerichts einher. Dieses nennt sich im deutschen Verband etwas sperrig Verbandsspruchkammer und ist für die Entscheidungen in der ersten Instanz zuständig. Wenn man sich gegen die Entscheidungen der Verbandsspruchkammer wendet, dann trifft man in der Berufungsinstanz auf den geschäftsführenden Vorstand von Floorball Deutschland.
Ein etwas unkonventioneller Weg, denn die Gefahr besteht, dass der Verband selbst auch Beteiligter eines Verfahrens sein kann, wodurch die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands sich konsequenter Weise als befangen erklären müssten. Mit Eintreten einer solchen Konstellation würde der zweite Rechtszug wegfallen, sicherlich mit der Chance, gleich den ohnehin zugelassenen Zivilrechtsweg zu beschreiten. In der jetzt abgelaufenen zweijährigen Amtszeit der Verbandsspruchkammer wurde lediglich gegen eine erstinstanzliche Entscheidung Rechtsmittel eingelegt und damit der geschäftsführende Vorstand bemüht.
Ansonsten beschäftige sich die Verbandsspruchkammer im Wesentlichen mit ausgesprochenen Matchstrafen, Nichtangetretenen Schiedsrichtern oder technischen Regelverstößen. In der Endphase der letzten Saison betraf eine Entscheidung das dritte Spiel der Serie Best-of-Three um die Deutsche Meisterschaft bei den Damen mit dem MFBC Grimma. Ein sogenannter Buzzer-Beater von Sophie Kühne sorgte für Aufregung, denn damit schoss die Grimmaerin ihr Team in der letzten Sekunde zur Meisterschaft. Berechtigt, wie die Verbandsspruchkammer fand. Dagegen musste das Relegationsspiel der DHfK-Floorballer gegen den USV Halle Saalebiber um den Verbleib in der ersten Liga der Herren wegen eines technischen Regelverstoßes wiederholt werden.
Wer steht hinter den Entscheidungen des Sportgerichts? Es sind sechs Sportrichter aus ganz Deutschland. Mit Ralf Kühne (SV 1919 Grimma) und Jan Siebenhüner (SSC Leipzig) stellt sächsische Verband und damit gleichzeitig der MFBC zwei der sechs Sportrichter. In der Sitzung des Gesamtvorstandes von Floorball Deutschland am 19.11.2015 wurden die bisher schon amtierenden Mitglieder des Sportgerichtes wieder gewählt. In seiner konstituierenden Sitzung hat die Verbandsspruchkammer aus seinen Reihen einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter gewählt. Auch hier wurden die bisherigen Amtsinhaber Ralf Kühne (Vorsitzender) und Stephan Schienemann (Stellvertreter) wieder in ihrem Amt bestätigt. In den nächsten zwei Jahren soll neben einer schellen Entscheidungsfindung auch die jetzt bestehende Rechtsordnung weiter verbessert werden. Sicherlich dürfte die Frage nach einer unabhängigen Berufungsinstanz zu beantworten sein. Auch eine vereinfachte Zustellung von Entscheidungen im elektronischen Postweg dürfte dabei eine Rolle spielen.
Mitglieder der Verbandsspruchkammer:
Ralf Kühne (Vors.), Stephan Schienemann (stellv. Vors.), Dirk Wall, Lars Maibücher, Thomas Löwe, Jan Siebenhüner
rk