Lange wurde darum gerungen, dass der Floorballverband Deutschland ein unabhängiges Sportgericht etabliert. 2013 gab sich der Floorballverband eine neue Rechtsordnung, allerdings mit dem Manko, dass zuerst nur eine Verbandsspruchkammer als erste Instanz vorgesehen war. Sollte deren erstinstanzliche Entscheidung zur Überprüfung gelangen, war man um eine unabhängige Rechtsmittelinstanz verlegen. Der geschäftsführende Vorstand von Floorball Deutschland nahm diese Verantwortung laut der damaligen Rechtsordnung wahr. Ein wenig haltbarer Zustand, der allen Beteiligten der damaligen Delegiertenversammlung durchaus bewusst war. Für den großen Schritt fehlte etwas der Mut, denn es ging die Angst um, eine unabhängige Sportgerichtsbarkeit könnte durch eine Durchgestaltung im Rahmen seiner Entscheidungen in beiden Instanzen die Strukturen und Verantwortlichkeiten im Floorballverband nachhaltig verändern. Da nützte es wenig darauf hinzuweisen, dass die Sportgerichte für die Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb von Floorball Deutschland und seinen Landesverbänden zuständig sein würden. Mit diesem Konstrukt bestand zudem die Gefahr, dass bei einer entsprechenden erstinstanzlichen Konstellation auch Floorball Deutschland selbst Beteiligter eines Verfahrens vor der Verbandsspruchkammer sein könnte. Damit wäre der dem Floorballverband vertretende geschäftsführende Vorstand in einem möglichen Rechtsmittelverfahren befangen und die gesamte zweite Instanz damit lahm gelegt. Diese Konstellation trat allerdings einmal ein, konnte aber durch den Verweis der Unzuständigkeit des verbandsinternen Sportgerichtes entschärft werden.
Am 10. September 2017 wurde in Wernigerode die Rechtsordnung entsprechend neu gefasst, neben der Verbandsspruchkammer existiert nun eine unabhängige Berufungskammer. Dazu wurde ein umfassender Strafenkatalog eingeführt. Neben dem Vizepräsidenten von Floorball Deutschland Martin Günther haben sich die Mitglieder der Verbandsspruchkammer inhaltlich sehr um diese Neuordnung der Sportgerichtsbarkeit im Verband bemüht. Noch im vergangenen Jahr wurden turnusmäßig durch den Gesamtvorstand von Floorball Deutschland die Mitglieder der Verbandsspruchkammer neu und zusätzlich die Mitglieder der Berufungskammer erstmalig gewählt. Zwei der langjährigen Mitglieder der Verbandsspruchkammer rücken dazu in die nächsthöhere Instanz auf. Die Amtszeiten beider Kammern laufen jeweils über zwei Jahre. Der Mitteldeutsche Floorball Club ist in beiden Instanzen präsent vertreten. Jan Siebenhüner ist einer der beiden bisherigen Mitglieder der Verbandsspruchkammer, die nunmehr die Arbeit ihrer ehemaligen Kollegen überprüfen sollen.
In der Verbandsspruchkammer wird der Mitteldeutsche Floorball Club durch Ralf Kühne vertreten, der erneut für den Vorsitz der Verbandsspruchkammer vorgesehen ist. Diese Entscheidung will die Verbandsspruchkammer in ihrer Sitzung am 24. Januar in Magdeburg treffen. Gerade auf die Verbandsspruchkammer kommt ein Mehr an Arbeit zu, da diese mit der neuen Rechtsordnung auch für die sofort zu treffenden Entscheidungen im Rahmen der durch den Floorball Verband auszurichtenden Deutschen Meisterschaften aller Altersklasse zuständig ist. Auch dazu wird sich die Verbandsspruchkammer auf ihrer Sitzung verständigen, wie diese Wochenendtermine personell abgesichert werden können. Letztendlich kann man sagen, dass nach der Aufnahme des Floorball Deutschland in den DOSB viele verpflichtende Anforderungen an den Verband gestellt werden, die einer Neustrukturierung bedürfen, u.a. in den Bereichen Doping oder auch Trainerausbildung. Bei der Durchsetzung einer unabhängigen Sportgerichtsbarkeit dürfte diese mit der Modifizierung der Rechtsordnung im letzten Herbst schon ein stückweit gelungen sein.
mfbc