Schuld sind immer die Anderen (FVS)

(Mitteilung des sächsischen Floorball Landesverbandes) 

Selbst die führenden Köpfe von Floorball Deutschland lobten – entweder in der ersten Euphorie oder auf Grund unterschiedlicher subjektiver Wahrnehmung – den offenen Austausch und die produktive Arbeitsatmosphäre in der Gesamtvorstandssitzung in Blossin. Zusätzlich wurden konkrete Arbeitsaufgaben verteilt, um auf diesen Weg weiter voran zugehen. Die Vertreter der Landesverbände aus Sachsen-Anhalt und Sachsen haben sich zudem bereit erklärt, einen Vorschlag zu einer stufenweisen Erhöhung der Lizenzgebühren sowie zur Bildung einer Interessenvertretung der Bundesligavereine zu unterbreiten. Nun muss man konstatieren, dass gerade die die jetzige Diskussion und den dabei stattgefundenen offenen Austausch mit ihren offenen Briefen anstoßenden Landesverbände Schuld an der Führungsmisere bei Floorball Deutschland haben sollen. Für uns als Teilnehmer der Gesamtvorstandssitzung in Blossin kommt die Aussage der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes überraschend, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem geschäftsführenden Vorstand und den Verfassern der offenen Briefe in Blossin nicht wiederhergestellt werden konnte. Zudem sollen die betreffenden Landesverbände noch dafür herhalten, dass der Rücktritt auch der Tatsache geschuldet sei, dass in Blossin auf die „in den offenen Briefen mehr oder weniger explizit formulierte Rücktrittsforderung“ nicht eingegangen worden sei. Aber weshalb wird bei einem derartigen Dissens durch die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstand geschwiegen? Wenn diese subjektive Einschätzung der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstand tatsächlich entscheidungserheblich war, scheint es am ernsthaften Willen zur Konfliktbewältigung zu mangeln. Als Teilnehmer der Veranstaltung können wir für uns feststellen, dass ein offener Austausch stattgefunden hat, mit dem ernsthaften Bemühen, die Basis für eine weitere und transparentere Zusammenarbeit im Gesamtvorstand zu legen. Deshalb ist für uns die Begründung für den Rücktritt des geschäftsführenden Vorstand, soweit es den sächsischen Landesverband betrifft, nicht nachvollziehbar, sondern nur eine Fortsetzung eines unglücklichen Krisenmanagements. Dies dokumentiert sich auch im Inhalt des persönlichen Rücktrittsschreibens des Präsidenten Prof. Dr. Oliver Stoll an die Mitglieder des Gesamtvorstandes, welcher die Behauptung aufstellt, in der Sitzung des Gesamtvorstandes in Blossin hätte er eine für ihn einzigartige „menschenunwürdige Abstrafung eines Mitarbeiters“ erlebt, welche für ihn ebenso für seine Entscheidung ausschlaggebend gewesen sei. Wir konnten als Teilnehmer einen solchen Vorgang nicht feststellen. Und im Kontext des Rücktrittsgrundes des fehlenden Vertrauensverhältnisses weisen wir für uns ein derartige Unterstellung „der menschenunwürdigen Abstrafung eines Mitarbeiters“ entschieden zurück.

Unser Landesverband begrüßt die Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, legt aber gleichzeitig Widerspruch gegen den vorgesehenen Termin am 12.04.2014 ein. Zu diesem Zeitpunkt befinden sich noch einige Vereine in den finalen Spielen um die Deutsche Meisterschaft bzw. zum Auf- und Abstieg. Bei Beibehaltung des Termins 12.04.2014 würden Vertreter dieser Vereine als Delegierte zum Teil von vornherein von der außerordentlichen DV ausgeschlossen. Im Übrigen dürfte bis zu diesem Termin eine belastbare und aussagekräftige Kassenprüfung nicht möglich sein. Es sollte aber in Anbetracht der ohnehin angespannten Finanzsituation und mit dem Ziel der möglichen Entlastung des geschäftsführenden Vorstand angestrebt werden, diese Kassenprüfung zu ermöglichen.

Des Weiteren gilt es, bis zu einer außerordentlichen DV das Protokoll der Gesamtvorstandssitzung vom 19.12.2013 mit den dort getroffenen Beschlüssen zu verfassen und zu veröffentlichen. Dabei ist die Frage zu beantworten, ob überhaupt ein Beschluss des Gesamtvorstandes zu Erhöhung der Lizenzgebühren auf 60,00 € pro Saison und Bundesligaspieler(in) gefasst wurde oder gefasst werden konnte. Nach Auffassung des sächsischen Landesverbandes war ein derartiger Beschluss nicht auf der Tagesordnung. Ein Beschluss über den Haushaltentwurf 2014, in welchem mit einer Lizenzgebühr von 60 € gerechnet wurde, reicht hierzu nicht aus, sondern bedarf der gesonderten Beschlussfassung des Gesamtvorstandes oder wegen der Bedeutung der DV.

Detlef Stötzner & Holger Saß

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