Grimma weiter Deutscher Meister und ein Halleluja dem Catenaccio

Ist nun die Zeit gekommen, dass sich selbst Floorball Deutschland auf seiner Internetseite zum neuen Deutschen Meister bei den Damen bekennt? Bis auf das in Dauerschleife ansehbare Video des entscheidenden Treffers durch Sophie Kühne auf der Internetseite des Verbandes und zwei Einträgen auf Facebook scheint es dem Verband keine Erwähnung wert, wer den ersten deutsche Titel des Jahres gewonnen hat. Zuletzt wurde noch auf der Internetpräzens von FD im Artikel „Tage der Entscheidung“ auf die selbige bei den Damen hingewiesen. Vielleicht war es nicht nur für den Finalgegner zu unattraktiv, dass unser Trainergespann Ralf Kühne und Marcus Linke die Mädels auf ein gepflegtes (und am Ende glücklich-erfolgreiches) Catanaccio einschwörte. Catanaccio? Es bezeichnet eine defensive Art zu spielen, die auf ein reaktives und auf Konter basierendes System setzt. Und das führt dann dazu, dass ein Team viel mit dem Ball spieltund bei guter Umsetzung des Systems durch das andere Team, diesen nicht im Tor unterbringt. Oder nur ein Mal. Erfolgreich ist das, was Erfolg bringt, meint Kühne nochmals auf Nachfrage zu dieser Taktikvariante. Ein Halleluja dem Catanaccio!

Und warum kann denn jetzt FD den Erfolg der Grimmaer Damen auf seiner Internetseite etwas mehr Zuwendung zu kommen lassen? Weil die Verbandsspruchkammer mit seiner Entscheidung vom 29.04.2015 im Verfahren Az.: 002/SPRGK/2015 den vom UHC Sparkasse Weißenfels eingelegten Protest gegen die Wertung des entscheidenden Treffers kostenpflichtig zurück gewiesen hat. Ebenso ein Halleluja für die schnelle und klare Entscheidung unseres Sportgerichtes!

Die Verbandsspruchkammer weist Protest des UHC Sparkasse Weißenfels zurück und bestätigt damit MFBC Grimma als Deutschen Meister 2015. Aus der dazu durch die Verbandsspruchkammer herausgegebenen Pressemitteilung möchten wir hier zitieren:

“ . . . Bei dem Entscheidungsspiel um die Deutsche Meisterschaft 2015 zwischen UHC Sparkasse Weißenfels und MFBC Wikinger Grimma am 19. April 2015 erzielte der MFBC Grimma in den letzten Sekunden des Spiels den Führungs-/ Siegtreffer zum 2 zu 1. Das Tor wurde durch das Schiedsrichtergespann, als vor der Schlusssirene erzielt, anerkannt. Gegen die Anerkennung des Tores legte eine Betreuerin des UHC Sparkasse Weißenfels Protest ein. Die Verbandspruchkammer wies den Protest mit Entscheidung vom 29.04.2015 (Az 002 SPRGK 2015) als unzulässig zurück, da eine Bestätigung seitens des Kapitäns als Vertreter unterblieb. Darüber hinaus stellte die entscheidende Kammer klar, dass der Protest ohnehin als unbegründet abzulehnen gewesen wäre. Denn vorliegend, so die VSK in der Entscheidung, handelte es sich um eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung der Schiedsrichter. Allenfalls in äußerst begrenzten Sonderfällen seien Schiedsrichterentscheidung angreifbar (vgl bspw Entscheidung der VSK vom 15.04.2015 – 001 SPRGK 2015). Damit stärkt die VSK die finale Entscheidungskompetenz der Schiedsrichter. . . „

Gegen diesen Entscheid kann der UHC Sparkasse Weißenfels Rechtsmittel einlegen und den Rechtsstreit einer Überprüfung durch die zweite Instanz zuleiten. Lassen wir uns überraschen. Und solange nichts anderes entschieden wird, kuschelt der Meisterpokal weiter im Bett von Alexandra Nickel mit deren Kuscheltieren.

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